E-Mail: info@artos-fencing.com


Zahlungsarten

Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an, suchen Sie sich einfach die für Sie optimale Zahlungsart aus.

 

1. Vorauskasse

Sie erhalten per E-Mail eine Auftragsbestätigung, in der alle wichtigen Zahlungsinformationen enthalten sind.

ARTOS liefert Ihre Ware sobald ein Zahlungseingang erfolgt ist.

 

2. Lastschrift

Bei der Zahlungsart des elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) erteilen Sie ARTOS eine Einzugsermächtigung und ihr Konto wird mit dem zu bezahlenden Geldbetrag belastet.

Bei Neukunden, bei bestimmten Produktgruppen oder ab einer gewissen Bestellsumme ist eine Bonitätsprüfung nicht ausgeschlossen.

 

3. PayPal

Der Zahlungsanbieter Paypal gehört zum eBay-Konzern und ist mit über 100 Millionen Mitgliedskonten in rund 100 Nationen der größte E-Payment Anbieter.

Zunächst sollten Sie für die Nutzung von PayPal ein Konto bei PayPal besitzen. Sie werden während des Bezahlvorganges im Online-Shop direkt auf die PayPal-Seite weitergeleitet. Dort melden Sie sich an und können zwischen verschieden Zahlungsoptionen wählen.
Eine Zahlung per Überweisung ist ebenso möglich, wie eine Einzahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren.

Für jede Transaktion erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung. Im dem PayPal-Konto haben Sie zudem Aktivitäten im Blick.


4. Kreditkarte

Ob VISA, MasterCard, Carte Bleue (F), Postepay (I), ServiRed (ES) - bei ARTOS können Sie einfach und sicher per Kreditkarte bezahlen.

ARTOS teilt die von Ihnen erhaltenen Daten einem so genannten Acquiring Unternehmen mit, welches eine Gutschrift in entsprechender Höhe auf dem Konto von ARTOS vornimmt und im Gegenzug den Betrag bei Ihnen abbucht.


5. Sofortüberweisung

Eine Sofortüberweisung ist für Sie als Käufer mit attraktiven Vorteilen verbunden: Sie können unmittelbar beim Abschluss der Bestellung die Überweisung durchführen, ohne auf die Seite Ihrer Bank wechseln und ohne Daten zu Ihrer Bestellung eingeben zu müssen.

Je nach Bonität des Käufers, kann der Versand von Lagerwaren entweder sofort oder innerhalb von zwei Werktagen veranlasst werden.